Beitragsordnung

§ 1 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied des EVBB zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der zu Beginn des Kalenderjahres fällig wird.

§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
  • 1 bis 100 MitarbeiterInnen und Mitarbeiter € 600,00
  • 100 bis 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 1.000,00
  • über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 0,50 je MitarbeiterIn

§ 3 Reduzierter Mitgliedsbeitrag
Mitglieder aus den neuen EU-Mitgliedstaaten nach 1.5.2004 und den Beitrittskandidaten können eine befristete Reduzierung des Mitgliedsbeitrages beantragen. Über die Dauer und Höhe entscheidet das Präsidium.

§ 4 Beitragsfreistellung
Eine Beitragsbefreiung ist in begründeten Fällen möglich. Sie erfolgt auf Antrag des Mitglieds und durch Genehmigung des Präsidiums.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.


Die Beitragsordnung wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2008 auf der Mitgliederversammlung am 24. Oktober 2007 in Kraft gesetzt.