Beitragsordnung
§ 1 MitgliedsbeitragJedes Mitglied des EVBB zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der zu Beginn des Kalenderjahres fällig wird.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
- 1 bis 100 MitarbeiterInnen und Mitarbeiter € 600,00
- 100 bis 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 1.000,00
- über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter € 0,50 je MitarbeiterIn
§ 3 Reduzierter Mitgliedsbeitrag
Mitglieder aus den neuen EU-Mitgliedstaaten nach 1.5.2004 und den Beitrittskandidaten können eine befristete Reduzierung des Mitgliedsbeitrages beantragen. Über die Dauer und Höhe entscheidet das Präsidium.
§ 4 Beitragsfreistellung
Eine Beitragsbefreiung ist in begründeten Fällen möglich. Sie erfolgt auf Antrag des Mitglieds und durch Genehmigung des Präsidiums.
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Die Beitragsordnung wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2008 auf der Mitgliederversammlung am 24. Oktober 2007 in Kraft gesetzt.





